Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.2023 - 1 BvQ 71/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20216
BVerfG, 25.07.2023 - 1 BvQ 71/23 (https://dejure.org/2023,20216)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2023 - 1 BvQ 71/23 (https://dejure.org/2023,20216)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2023 - 1 BvQ 71/23 (https://dejure.org/2023,20216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,20216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässiger Eilantrag gegen das Unterbleiben einer einstweiligen Verfügung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag zur Durchsetzung erstinstanzlicher äußerungs- und datenschutzrechtlicher Rechtsschutzziele bei "Untätigkeit" der Fachgerichte - Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Unterbleiben einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit einem äußerungs- und datenschutzrechtlichen Unterlassungs-, Löschungs- und Entschädigungsbegehren

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag zur Durchsetzung erstinstanzlicher äußerungs- und datenschutzrechtlicher Rechtsschutzziele bei "Untätigkeit" der Fachgerichte - Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag zur Durchsetzung erstinstanzlicher äußerungs- und datenschutzrechtlicher Rechtsschutzziele bei "Untätigkeit" der Fachgerichte - Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2023 - 1 BvQ 71/23
    Zudem bringt der Antragsteller nicht vor, eine etwaige Untätigkeit im fachgerichtlichen Verfahren auch nur gerügt zu haben, so dass eine nach seinem gegenwärtigen Vorbringen erhobene Verfassungsbeschwerde auch nicht dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität genügen würde (vgl. BVerfGE 112, 50 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2023 - 1 BvQ 71/23
    Eine der seltenen Ausnahmen, in denen unter Anlegung eines strengen Maßstabs von diesem Erfordernis ausnahmsweise abzusehen wäre (vgl. BVerfGE 68, 376 ), ist nicht dargetan.
  • BVerfG, 24.02.2022 - 1 BvQ 12/22

    Erfolgloser Eilantrag in einer sorgerechtlichen Sache wegen unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2023 - 1 BvQ 71/23
    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört dabei die Darlegung, dass eine in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2022 - 1 BvQ 12/22 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    Eine der seltenen Ausnahmen, in denen unter Anlegung eines strengen Maßstabs von diesem Erfordernis ausnahmsweise abzusehen wäre (vgl. BVerfGE 68, 376 ), ist nach dem Vorstehenden nicht dargetan, wie der Antragsteller zudem auch insoweit nicht vorbringt, eine etwaige Untätigkeit im fachgerichtlichen Verfahren überhaupt gerügt zu haben (vgl. BVerfGE 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2023 - 1 BvQ 71/23 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23

    Unzulässiger Eilantrag bei fehlendem substantiierten und schlüssigen Vortrag zur

    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört dabei die Darlegung, dass eine in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2023 - 1 BvQ 71/23 -, Rn. 3; vom 24. Februar 2022 - 1 BvQ 12/22 -, Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht